Die Initiative zwingt die Stadt, mit Steuergeldern ein grosses und teures Gebäude zu bauen, ohne zu sagen, wofür und zu welchem Zweck – ein unsinniges Vorgehen!
- Die Stadt hat eine externe Beratungsfirma beauftragt, eine fundierte Raumbedarfs- und Bedürfnisanalyse vorzunehmen. Aus dieser geht klar hervor, dass kein Bedarf zur Eigennutzung besteht.
► Link zur fundierten Raumbedarfs- und Bedürfnisanalyse
- Auch andere öffentliche Institutionen wie z.B. Spitex, Bibliothek, Kitas etc. zeigten entweder keinen Raumbedarf an oder das Bankstrassen-Areal wurde als ungeeignet bezeichnet.
- Auch mit einem NEIN zur Volksinitiative bleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt. Gemäss Entscheid des Stadtparlaments wird das Grundstück im Baurecht abgegeben.
► Link zum Protokoll der Parlamentssitzung vom 17. Juni 2021 (Traktandum ab Seite 37)
- Ein Wettbewerb bietet Chancen für verschiedene Nutzungen und die Stadt kann Einfluss auf die Gestaltung und Bebauung nehmen.
- Der Wohnungsmarkt mit Angeboten in allen Preislagen funktioniert in Weinfelden bestens.
- Mit der Annahme der Volksinitiative besteht die Gefahr, dass Weinfelden lange auf eine neue Nutzung des Bankstrasse-Areal warten muss.
- Es ist nicht Aufgabe der Stadt, als Bauherrin in einen funktionierenden Markt einzugreifen.